Rechtsprechung
BGH, 25.10.2006 - 2 StR 339/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK; § 247 StPO
Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer (Unterrichtung bei mehrfacher Befragung eines Zeugen; Fragerecht; konkrete und wirksame Verteidigung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterrichtung des Angeklagten von dem Inhalt der Vernehmung des Geschädigten als Voraussetzung für die Verwertbarkeit der Vernehmung trotz Abwesenheit des Angeklagten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247 S. 4
Unterrichtungspflicht bei unterbrochener Zeugenaussage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 85
- StV 2007, 513
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92
Vorübergehende Ausschließung des Angeklagten (Unterrichtungspflicht des Gerichts …
Auszug aus BGH, 25.10.2006 - 2 StR 339/06
Denn ohne Kenntnis der bereits teilweise in die Hauptverhandlung eingeführten Aussage kann er sein Fragerecht gegenüber weiteren Zeugen oder seine Verteidigung zu sonstigen Verhandlungsgegenständen grundsätzlich nicht sachgerecht ausüben (BGHSt 38, 260).
- OLG Celle, 23.09.2015 - 2 Ss 158/15
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Denn der strafrechtliche Abfallbegriff ist in Anlehnung an den verwaltungsrechtlichen Abfallbegriff zwar selbständig zu bestimmen (BGHSt 37, 21 (24); BGH Urteil v. 06.06.1997, 2 StR 339/06).Allerdings umfasst auch der strafrechtliche Abfallbegriff nach § 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will ("gewillkürter Abfall" oder subjektiver Abfallbegriff) oder entledigen muss ("Zwangsabfall" oder objektiver Abfallbegriff), vgl. BGH, Urteil v. 06.06.1997, 2 StR 339/06; OLG Celle, Urteil vom 15.10.2009, 32 Ss 113/09.